Änderungen unserer Zusatzleistungen

Höhere Zuschüsse und neuer Einmalbonus

Erhalten Sie höhere Zuschüsse für bestimmte Arzneimittel, Osteopathie-Behandlungen und mehr Einmalbonus.

1) Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie)

Nutzen Sie Prospan Hustensaft, Schüssler-Salze, Meditonsin und vieles mehr? So reichen Sie uns gerne eine ärztliche Verordnung/Privatrezept sowie den Kaufbeleg ein. Ob ein Arzneimittel erstattungsfähig ist, erfahren Sie in Ihrer Apotheke oder bei uns. Die Arzneimittel müssen aus der Therapie der Homöopathie, Phytotherapie oder Anthroposophie sein.

Neuer Zuschuss: 100 % der Kosten bis zu 200 € pro Kalenderjahr und Versicherten*

2) Osteopathie-Behandlungen

Bei Ihrem Osteopathen erhalten Sie nach der Behandlung eine Rechnung. Diese reichen Sie mit Ihrer im Vorfeld eingeholten, ärztlichen Verordnung (Privatrezept) bei uns ein. Die Bezuschussung der Behandlung wird auf Ihr bei uns hinterlegtes Bankkonto überwiesen.

Neuer Zuschuss: Vier Behandlungen, mit jeweils 40 € Zuschuss – Gesamt 160 € pro Jahr*

3) Einmalbonus – einmalige Teilnahme im Laufe der Mitgliedschaft

Nutzen Sie gerne einmalig im Laufe Ihrer Mitgliedschaft den Einmalbonus. Bitte beachten Sie, dass eine gleichzeitige Teilnahme am „Bonus GesundLeben“ oder am „Herkulesbonus“ im selben Kalenderjahr nicht möglich ist. Neue Prämie: 100 € für 2 nachgewiesene Maßnahmen*

* Gemäß der aktuellen Satzung Ihrer BKK Herkules


Einreichen elektronischer Belege über unsere „Onlinefiliale“

Alle Belege für die Bezuschussung Ihrer Gesundheitsleistungen können nun auch als elektronische Belege direkt über unsere Onlinefiliale eingereicht werden, sofern sie mit dem Original übereinstimmen. 

Ihre Belege können Sie bequem in der Onlinefiliale hochladen. Gehen Sie hierzu auf den Menüpunkt „Rechnungen einreichen“ und wählen Sie die entsprechende Leistung aus.

Der Zugang zur Onlinefiliale ist für registrierte Nutzer per App oder über unsere Internetseite möglich. Sollten Sie noch nicht registriert sein, so öffnen Sie die Onlinefiliale und registrieren Sie sich. Die Nutzung hat noch viele weitere Vorteile. Bitte beachten Sie: Die Zusendung der elektronischen Belege per E-Mail wird nicht anerkannt, da es sich hierbei um keinen sicheren Übermittlungsweg handelt.

Alle Zusatzleistungen finden Sie auf unserer Webseite.

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Veröffentlicht: 27.12.2024 - Aktualisiert: 16.01.2025