Neue Satzungsleistungen
| Aktualisiert: 16.01.2025
Satzungsänderung beschlossen
Der Verwaltungsrat der BKK Herkules hat am 1. September 2023 den 30. Satzungsnachtrag beschlossen, der vom Regierungspräsidium Darmstadt am 18. September 2023 genehmigt wurde. Die Satzungsänderungen sind am 1. November 2023 in Kraft getreten.
Noch mehr Leistungen – nutzen Sie Ihre Vorteile
Für nachstehende Paragrafen ergeben sich Änderungen. Die relevantesten Änderungen erläutern wir Ihnen in Kurzform. Alle Änderungen und Details können in der Satzung hier auf unserer Internetseite eingesehen werden:
- Widerspruchsausschuss (§ 4)
- Kreis der versicherten Personen (§ 5)
- Leistungen Haushaltshilfe (§ 12 Abs. 3 Nr. 3)
- Eine Haushaltshilfe wird für die Dauer von bis zu 28 Einsatztagen pro Jahr und maximal 4 Stunden täglich gewährt.
- Kostenerstattung (§ 12 Abs. 5)
- Primärprävention (§ 12a)
- Der Zuschuss für Gesundheitsreisen wird bei Erwachsenen auf 200 € und bei Kindern auf 150 € erhöht.
- Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (§ 12e)
- Die Kosten werden zu 100 % bis zu einem Maximalbetrag von 100 € jährlich übernommen.
- Osteopathie (§ 12f)
- Erstattet werden 3 Sitzungen pro Jahr mit 100 % des Rechnungsbetrages bis zu einem Maximalwert von 50 € pro Sitzung.
- Leistungen besonderer Therapierichtungen (§ 12h)
- Für ärztlich verordnete anthroposophische Heilmittel und alternative Naturheilverfahren (gemäß Hufeland-Verzeichnis) werden die Kosten mit 100 % bis zu einem Maximalwert von 200 € pro Leistung erstattet.
- Professionelle Zahnreinigung (§ 12i)
- Möglichkeit der Erstattung mit 40 € jährlich, bereits für Jugendliche ab einem Alter von 15 Jahren. Die kostenfreie Zahnreinigung bei Vertragsärzten gibt es zusätzlich weiterhin.
- Vorsorgeuntersuchungen (§ 12q)
- Für folgende medizinische Vorsorgeleistungen werden pro Jahr jeweils 30 € erstattet:
- Darmkrebsvorsorge
- Brustkrebsvorsorge
- Gesundheits-Check-up
- Ultraschalluntersuchung
- Für folgende medizinische Vorsorgeleistungen werden pro Jahr jeweils 30 € erstattet:
- Schwangerschaftsleistungen (§ 12j)
- Neues Vorsorgebudget für werdende Eltern: Für eine gesunde Schwangerschaft bieten wir Ihnen, zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen, ein Budget von 600 € und erstatten Ihre Kosten für:
- Vorgeburtliche Zusatzuntersuchungen
- Leistungen zur Minimierung von Frühgeburtsrisiken
- Zahnfüllungen als Ersatz für Amalgamfüllungen
- Arzneimittel mit den Wirkstoffen Folsäure, Eisen, Magnesium und Jodid (auch für Mütter im ersten Lebensjahr des Neugeborenen)
- Online-Geburtsvorbereitungskurse
- Geburtsvorbereitungskurs für die versicherte Begleitperson
- Unterbringung des begleitenden Elternteils im Elternzimmer
- Hebammenrufbereitschaft mit einer Erstattung von 350 €, wenn Ihr Kind ab Geburt bei uns versichert ist.
- Neues Vorsorgebudget für werdende Eltern: Für eine gesunde Schwangerschaft bieten wir Ihnen, zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen, ein Budget von 600 € und erstatten Ihre Kosten für:
- Sonstige Leistungen (§ 12k)
- 70 € Leistungsbudget: Die Kosten werden mit 100 % des Rechnungsbetrages bis zu einem Budget von 70 € pro Jahr erstattet für:
- Nicht-zertifizierte Gesundheitskurse
- (Online-)Kurse ohne Zertifizierung
- Zuschuss zum Fitnessstudio
- Massagen
- Krankengymnastik
- Hyaluronsäure-Anwendung
- Akupunktur
- Heilpraktiker-Behandlung
- Festsitzende Retainer (Retationsspange)
- Kinderkurse (PekiP, Babyschwimmen etc.): Die Kosten werden zu 100 % mit 100 € je Kurs erstattet.
- Wahltarif Krankengeld (§ 15)
- Entschädigungsregelung des Verwaltungsrates (Artikel III)
- Inhalt der Satzung (Artikel I)
Veröffentlicht: 06.12.2023 - Aktualisiert: 16.01.2025