Mini- und Midi-Job: Neuerungen

Was ist neu seit Oktober 2022?

Seit dem 01. Oktober 2022 gilt für Mini-Jobs eine neue Entgeltgrenze. Mit dem Anstieg des Mindestlohns auf 12 Euro steigt die Entgeltgrenze, die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze, auf 520 Euro an.

Das gilt bei Überschreitung des Monatsverdienstes

Wird der durchschnittliche Monatsverdienst überschritten, greift die Regelung, die die Möglichkeit eines gelegentlichen Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze erlaubt. Die Grenze darf in zwei Kalendermonaten eines Jahres um jeweils maximal 520 Euro überschritten werden.

Verdienstgrenze für Midi-Jobber angehoben

Verdient ein Arbeitnehmer monatlich zwischen 450,01 Euro und 520 Euro und war bis zum 30.09.2022 sozialversicherungspflichtig, fällt dieser seit dem 01.10.2022 in einen Übergangsbereich. In diesem bleibt die Beschäftigung versicherungspflichtig, sofern kein Anspruch auf Familienversicherung besteht. Die Übergangsregelung gilt längstens bis zum 31.12.2023. Betroffene können sich mit Hilfe eines Antrags von der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegekasse sowie in der Arbeitslosenversicherung befreien lassen. Dies greift seit dem 01.10.2022, sofern die Befreiung bis zum 02.01.2023 beantragt wird; sie kann nicht widerrufen werden.

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Veröffentlicht: 12.12.2022 - Aktualisiert: 16.01.2025