Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrentner
Am 25.04.2024 hat der Deutsche Bundestag das Erwerbsminderungs-Bestandsrenten-Verbesserungs-Auszahlungs-Gesetz beschlossen. Danach erhalten seit Juli 2024 circa 3 Millionen Erwerbsminderungsrentner, deren Rentenbeginn in der Zeit 2001 bis 2018 liegt, einen pauschalen Zuschlag zu der monatlichen Rente.
Die Zahlung erfolgt automatisch – ohne Antragstellung
Sollten Sie Anspruch auf den Zuschlag der Rentenversicherung haben, erhalten Sie eine gesonderte Nachricht vom Renten-Service der Deutschen Post AG.
Zunächst erfolgt die Auszahlung getrennt von der laufenden Rente als gesonderte Zahlung. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe ausgezahlt.
Was müssen Sie tun?
Sollten Sie den Rentenzuschlag erhalten, übersenden Sie uns bitte eine Kopie der Mitteilung, die Sie diesbezüglich von der Deutschen Rentenversicherung bzw. dem Renten-Service erhalten haben. Eine Information der Krankenkassen durch den Rentenversicherungsträger über den Zuschlag erfolgt nicht.
Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner
Informationen zum neuen Gesetz finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung:
Entdecken Sie die Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner
Veröffentlicht: 12.09.2024 - Aktualisiert: 16.01.2025