Zahnbehandlung und Digitalisierung
Der eHKP revolutioniert Behandlungsplanung
Seit Beginn dieses Jahrs ersetzt der elektronische Heil- und Kostenplan (eHKP) bei Zahnbehandlungen den bisherigen aus Papier. Hierzu haben die Krankenkassen und Zahnärzte ein neues elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnbehandlungen vereinbart. Die flächendeckende, praktische Umsetzung dauert noch an.
Die wichtigsten Neuerungen für gesetzlich Versicherte
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Wegfall des „Papierkrams“ (rosa Formular) – Sie erhalten keine Antragsunterlagen mehr.
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schnellere Bearbeitung durch direkte Datenübertragung.
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Zur Beantragung der geplanten Behandlung bei der Krankenkasse dient das analoge Formular „Patienteninformation“, das direkt beim Zahnarzt zu unterschreiben ist.
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Genehmigung/Ablehnung erfolgt direkt von der Krankenkasse gegenüber dem beantragenden Zahnarzt. Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse ein Kenntnisschreiben dazu.
Veröffentlicht: 20.10.2023 - Aktualisiert: 16.01.2025