Wichtiges zur Gesundheits-ID

Alles Wichtige zur Gesundheits-ID, der digitalen Identität im Gesundheitswesen

Zum 1. Januar 2024 wurde die vom Gesetzgeber in § 291 Absatz 8 SGB V geforderte digitale Identität – die sogenannte GesundheitsID – bei allen Krankenkassen eingeführt. In diesem Artikel fassen wir die wichtigsten Informationen rund um die GesundheitsID für Sie zusammen:

Was ist eine Gesundheits-ID?

Die GesundheitsID ist eine persönliche, digitale Identität, die sicherstellt, dass alle digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen wie z. B. die elektronische Patientenakte (ePA) oder das E-Rezept sicher genutzt werden können. Sie enthält persönliche Daten, beispielsweise die Krankenversichertennummer, den Namen oder das Geburtsdatum, die für eine Behandlung im deutschen Gesundheitswesen erforderlich sind und klar zugeordnet werden müssen.

Was wird für die Anlage einer Gesundheits-ID benötigt?

Die Gesetzgebung schreibt vor, dass vor der Nutzung digitaler Angebote, die Gesundheitsdaten enthalten, eine sichere Identitätsprüfung nach eIDAS erfolgen muss, um den höchsten Schutz der Daten zu gewährleisten.

Wir bieten dafür 4 verschiedene Verfahren an. Diese unterscheiden sich wie folgt:

1. POSTIDENT: Identifizierung über die Online-Ausweisfunktion (eID)

Für die Identifizierung mit der eID wird die POSTIDENT-App benötigt (erhältlich im Google Play Store und Apple App Store, per Integration in die ePA-App).
Die Identifizierung erfolgt per NFC-Schnittstelle zwischen Ausweis und Smartphone. Das heißt, es wird ein NFC-fähiges Smartphone benötigt, ebenso wie der neue Personalausweis mit dazugehöriger PIN. Sollte keine PIN vorhanden sein, kann diese kostenfrei beim zuständigen Bürgerservice der jeweiligen Kommune angefragt werden. Stimmen die Daten mit dem Bestand überein, ist der Identifizierungsprozess erfolgreich abgeschlossen und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.

2. POSTIDENT: Identifikation in einer Postfiliale

Wird innerhalb der ePA-App dieses Verfahren ausgewählt, erhalten Sie per E-Mail einen POSTIDENT-Coupon. Dieser kann in einer deutschen Postfiliale (keine Shop-in-Shop-Filiale) zusammen mit dem Ausweis vorgezeigt werden (die POSTIDENT-App ist nicht zwingend notwendig). Auch in diesem Fall: Stimmen die Daten mit dem Bestand überein, ist der Identifizierungsprozess erfolgreich abgeschlossen und Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.

3. Identifikation in der Geschäftsstelle der BKK HERKULES

In diesem Falle erfolgt die Identifizierung in unserer Geschäftsstelle (Jordanstrasse 6, 34117 Kassel) durch Vorlage eines gültigen Personalausweises (alternativ: Reisepass oder Aufenthaltstitel). Dort erhalten Sie nach erfolgreicher sicherer Identifizierung durch einen Mitarbeiter der BKK Herkules einen Aktivierungscode für die ePA-App.

4. Identifizierung per elektronischer Gesundheitskarte (eGK-NFC-Karte mit PIN)

Die neue elektronische Gesundheitskarte ist mit einer sogenannten NFC-Technologie ausgestattet und löst die bisherige Gesundheitskarte ab. Sofern bereits eine Gesundheitskarte mit NFC-Funktion oder PIN – sicher – ausgegeben wurde, können Sie sich auch damit per NFC-fähigem Smartphone identifizieren.

Gibt es perspektivisch weitere Identifizierungsmöglichkeiten?

Nach wie vor ist das Video-Ident- bzw. das Robo-Identverfahren seitens der gematik nicht für den Einsatz in der Telematikinfrastruktur zugelassen. Es ist aktuell auch nicht abzusehen, ob eine Wiederzulassung erfolgt. Bisher konnte kein Dienstleister die gematik von der Sicherheit der jeweiligen Lösung überzeugen. Wir werden Sie über Neuerungen weiterhin informieren.

Veröffentlicht: 03.04.2024 - Aktualisiert: 16.01.2025