Noch mehr Zuschüsse für private Gesundheitsleistungen

Anpassung unserer Satzungsleistungen

Nachdem wir bereits zum Jahresbeginn viele Leistungen für Sie verbessert haben, gibt es seit dem 01.03.2023 nochmals eine Anpassung unserer Satzungsleistungen. Lesen Sie, welche Leistungen unter welchen Bedingungen erstattet oder bezuschusst werden und wie Sie diese auch erweitert prämiert bekommen.

Zahngesundheit

Professionellen Zahnreinigung

Der jährliche Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung wurde von 20 € auf 40 € erhöht und gilt für Versicherte ab 18 Jahre. Erstattet werden 80 % des jeweiligen Rechnungsbetrags. Einzureichen ist die Rechnung des Zahnarzts bis zum 31.03. des Folgejahrs, da sonst der Anspruch auf Bezuschussung verfällt.

Was gibt es zusätzlich?

Sie können die Zahnreinigung auch kostenfrei über unsere Vertragsärzte erhalten. Eine Übersicht des deutschlandweiten Verbunds der Vertragsärzte finden Sie unter www.dent-net.de. Auch Zahnersatz ist bei Vertragszahnärzten kostengünstiger bis kostenfrei.

FITNESS & PRÄVENTION

Reise- und Schutzimpfungen

Reise- und Schutzimpfungen werden zu 100 % erstattet. Hierbei ist vorausgesetzt, dass die Schutzimpfung vom Arzt verordnet und gemäß STIKO empfohlen wurde. Die Kostenübernahme gilt sowohl für den Impfstoff als auch für die Arztkosten. Einzureichen ist die Verordnung, die Arztrechnung und ggf. Quittung der Apotheke.

Was gibt es zusätzlich?

Ihren vollständigen Impfschutz können Sie auch über unser Bonusprogramm geltend machen. Lassen Sie sich zusätzlich viele Vorsorgemaßnahmen wie den Check-up, die Zahn- oder Krebsvorsorge jährlich prämieren. Weitere Informationen zu unserem Bonusprogramm sowie den Bonus-Anträgen erhalten Sie direkt auf unserer Website.

Brustkrebsuntersuchungen

Für Brustkrebsuntersuchungen übernehmen wir die Kosten von medizinischen TastuntersucherInnen (MTU) in Höhe von 58,50 €. Hierbei handelt es sich um eine verordnete Untersuchung der Brust durch blinde oder sehbehinderte Menschen, die als MTU qualifiziert sind. Einzureichen sind die Verordnung des Arztes sowie die Rechnung.

Was gibt es zusätzlich?

Im Rahmen der Krebsvorsorge erstatten wir Ihnen weitere Untersuchungen wie die Brustkrebsvorsorge über eine Mammografie bzw. den Sono-Check auch unter 50 Jahren, das Hautkrebs-Screening oder die Darmkrebsvorsorge.

ALTERNATIVE MEDIZIN

Osteopathie

Die Osteopathie wird mit 50 € pro Behandlung bezuschusst. Hierbei erstatten wir drei Behandlungen pro Jahr. Erstattet werden 80 % des jeweiligen Rechnungsbetrags. Zur Sicherung der Qualität Ihrer Behandlung muss der Leistungserbringer Mitglied eines Berufsverbands der Osteopathen sein oder eine osteopathische Ausbildung haben. Einzureichen sind die Originalrechnung sowie eine ärztliche Verordnung.

Was gibt es zusätzlich?

Zusätzlich bezuschussen wir verschiedene Therapieformen im Rahmen von Naturheilverfahren und erstatten 100 € pro Versicherten für alternative Arzneimittel. Für Beschwerden des Bewegungsapparats können Massagen, Gesundheitskurse oder auch das Fitnessstudio von uns bezuschusst werden.

Bitte beachten Sie, dass die Erstattungen bzw. Bezuschussungen auf Grundlage unserer aktuellen Satzung erfolgt.

Übersicht aller Vorteile

Fordern Sie gerne eine Übersicht all Ihrer Vorteile an oder lassen Sie sich individuell von uns beraten unter der Telefonnummer 0561 20855-600.

Veröffentlicht: 10.03.2023 - Aktualisiert: 16.01.2025